UVV Prüfung und Wartung gemäß ASR A 1.7

 Erhöhte Sicherheit und Lebensdauer durch gute Pflege

Die UVV-Prüfung

Tore und Türen unterliegen im allgemeinen den sicherheitstechnischen Bestimmungen. Die Richtlinie ASR A1.7 (bisherige ZH1/494 bzw. BGR 232) für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore schreibt eine erste Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine mindestens jährlich durchzuführende Folgeprüfung durch sachkundige Personen verbindlich vor. Die §§ 28 und 29 der UVV, die Allgemeinen VBG-Vorschriften in § 24 und § 120a sowie die Arbeitsstättenverordnung in § 9 ff. nehmen darauf direkt Bezug.

Die genannten Richtlinien sind für den gewerblichen Bereich formuliert. Sie finden aber ebenso zur Beschreibung der allgemeinen Verkehrssicherung von privaten Einrichtungen Anwendung.

Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Nur durch einen gut funktionierenden Service wird der Sollzustand Ihrer Toranlage erhalten. Um Tore und Türen in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf Funktion überprüft werden.

Die sicherheitstechnische Prüfung darf mittels Prüfprotokoll nur durch Sachkundige durchgeführt werden. Der Prüfumfang geht aus dem Prüfbuch des betreffenden Tores hervor. Bei Mängelfreiheit erhält das Tor eine Prüfplakette.
Die Mitarbeiter von Tortechnik Hirtz werden regelmäßig vom BVT (Bundesverband Tore) neutral auf Basis der technischen Prüfverordnung, der aktuellen technischen Neuerungen, der normativen Anforderungen und der gesetzlichen Grundlagen geprüft.

Tortechnik Hirtz gewährleistet mit seinen qualifizierten, erfahrenen Service-Technikern eine sachkundige Ausführung und sorgt bei Ihrer Tor- bzw. Türanlage

- für höchste Betriebssicherheit
- für eine längere Lebensdauer
- für die Früherkennung von Verschleißerscheinungen

 

Die Wartung

Wartungen verzögern die Abnutzungserscheinungen bei Türen, Toren und Schranken und verlängern deren Lebensdauer. Um eine einwandfreie Wartung zu gewährleisten, sollte auch bei Wartungen nur ausgebildetes Fachpersonal eingesetzt werden.

 

Wichtig!

Fachgerechte Wartung, für die jeder Torbetreiber selbst verantwortlich ist, ist Bestandteil der Gewährleistung. Daher empfiehlt es sich, nach erfolgter Tormontage einen Wartungsvertrag mit uns abzuschließen.

Um eine möglichst hohe Lebensdauer zu erreichen und allen gesetzlichen und normativen Anforderungen an der Tür-, Tor- und Schrankenanlage nachzukommen empfiehlt es sich, die UVV-Prüfung mit einer fachgerechten Wartung zu verbinden.